Bühne am Dom / Hausordnung
HAUSORDNUNG
1.1. Präambel
Diese Haus- und Platzordnung (nachfolgend „Hausordnung”) ist eine Benutzungsordnung. Sie gilt für die Veranstaltung im Veranstaltungsort, veranstaltet durch Veranstalter*in. Die Hausordnung wird an allen Eingängen gut sichtbar angeschlagen.
1.2. Geltungsbereich
Diese Hausordnung gilt während der Geltungsdauer gemäß Ziffer 9 für das gesamte im Zusammenhang mit der Veranstaltung im Veranstaltungsort benutzte Gelände. Zum Veranstaltungsgelände gehören sämtliche Bereiche, die Veranstaltung im Veranstaltungsort mit Tickets und / oder einer Akkreditierung zugänglich sind, einschließlich aller Ein- und Ausgänge, sowie sämtliche weitere offiziellen Bereiche und Einrichtungen. Diese Haus- und Platzordnung gilt nicht für Einsatzkräfte.
1.3. Aufenthalte
1.3.1.
Im Veranstaltungsgelände dürfen sich nur Personen (unabhängig vom Alter) aufhalten, die dieses durch eine der Einlassschleusen zwischen dem Beginn des Einlasses am 10.7.2021; 18:30 Uhr und Ende der Veranstaltung am jeweiligen Veranstaltungstag um spätestens 23:00 Uhr. (Der letzte Spieltag der Veranstaltungsserie ist der 28.8.2021) den Veranstaltungsort betreten und / oder eine Akkreditierung mit sich führen. Die Akkreditierung ist beim Betreten und innerhalb des Veranstaltungsgeländes auf Verlangen des Sicherheits- und Ordnungsdienstes oder der Polizei vorzuweisen. Auf Verlangen ist mittels eines amtlichen Dokuments ein Identitätsnachweis zu erbringen.
1.3.2.
Nach dem Ende der Veranstaltung im Veranstaltungsort (aller Voraussicht nach gegen 23:00h) haben alle Besucher*innen das Veranstaltungsgelände schnellst möglich, längstens aber bis 24:00h, wieder zu verlassen.
1.3.3.
Das Fahren und Parken mit und von Fahrzeugen innerhalb des Veranstaltungsgeländes ist nur mit einer besonderen Ermächtigung des Veranstalter*ins gestattet.
1.4.1.
Jeder Besucher*innen sowie jeder Akkreditierte ist beim Betreten des Veranstaltungsgeländes verpflichtet, dem Sicherheits- und Ordnungsdienst und auf Verlangen auch der Polizei, sein Ticket bzw. seine Akkreditierung unaufgefordert vorzuzeigen und auf Verlangen zur Überprüfung auszuhändigen. Im Falle der Weigerung wird der Zutritt verwehrt.
1.4.2.
Der eingesetzte Sicherheits- und Ordnungsdienst ist berechtigt, Personen – auch durch den Einsatz technischer Hilfsmittel – daraufhin zu untersuchen, ob sie aufgrund von Alkohol- oder Drogenkonsums oder wegen Mitführung von Waffen oder von gefährlichen oder feuergefährlichen Gegenständen ein Sicherheitsrisiko darstellen. Der Sicherheits- und Ordnungsdienst ist mit Zustimmung der durchsuchten Personen berechtigt, Bekleidungsstücke und mitgeführte Behältnisse zu durchsuchen.
1.4.3.
Für Gegenstände, die an den Eingängen durch den Sicherheits- und Ordnerdienst gefunden werden und deren Mitnahme durch Besucher*innen gemäß Punkt 1.6.1 verboten ist, steht im Veranstaltungsort kein Depot zur Verwahrung der Gegenstände zur Verfügung. Daher haben Besucher*innen vor dem Betreten des Veranstaltungsgeländes diese Gegenstände auf eigenes Risiko an einen von Ihnen gewählten Ort zu verwahren. Besucher*innenn, die sich weigern, verbotene Gegenstände wegzugeben oder für eine sonstigen Verwahrung außerhalb des Geländes nicht Sorge tragen, wird der Zutritt jedenfalls verweigert.
1.4.4.
Personen, die ein Sicherheitsrisiko darstellen oder ihre Zustimmung zur Durchsuchung verweigern, werden vom Sicherheits- und Ordnungsdienst zurückgewiesen und am Betreten des Veranstaltungsgeländes gehindert.
1.5. Verhalten im Veranstaltungsgelände
1.5.1.
Alle Personen, die das Veranstaltungsgelände betreten, haben sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder – mehr als nach den Umständen unvermeidbar – behindert oder belästigt wird.
1.5.2.
Alle Personen, die das Veranstaltungsgelände betreten, haben den Anordnungen des Veranstalter*ins, des Sicherheits- und Ordnungsdienstes, der Polizei, der Feuerwehr, und des Rettungsdienstes sowie Anweisungen mittels Durchsagen Folge zu leisten. Wer vorsätzlich oder fahrlässig diese Anordnungen nicht befolgt oder gegen andere Regeln der Hausordnung verstößt, kann vom Sicherheits- und Ordnungsdienst oder der Polizei aus dem Veranstaltungsgelände verwiesen werden.
1.5.3.
Aus Sicherheitsgründen und zur Abwehr von Gefahren sind die Besucher*innen verpflichtet, auf Anweisung des Sicherheits- und Ordnungsdienstes oder der Polizei andere Bereiche als jene, in denen sich der Besucher*innen gerade aufhält, einzunehmen.
1.5.4.
Alle Ein- und Ausgänge sowie die Not-, Flucht- und Rettungswege sind freizuhalten. Es können weitere erforderliche Aufforderungen und Anordnungen für den Einzelfall zur Verhütung oder Beseitigung von Gefahr für Leben, Gesundheit oder Eigentum erlassen werden. Den zu diesem Zweck ergehenden Weisungen des Sicherheits- und Ordnungsdienstes oder der Polizei ist Folge zu leisten.
1.5.5.
Abfälle, Verpackungsmaterialien und leere Behältnisse sind in den auf dem Veranstaltungsgelände stehenden Abfallbehältern zu entsorgen.
1.6. Verbote
1.6.1.
Sofern nicht ausdrücklich durch Veranstalter*in genehmigt, ist es untersagt, folgende Gegenstände in das Veranstaltungsgelände zu bringen oder einen der folgenden Gegenstände mitzuführen. Im Zweifelsfall obliegt die Einordnung von Gegenständen als verboten oder erlaubt im Sinne dieser Hausordnung dem zuständigen Sicherheitsverantwortlichen.
(a) Waffen jeder Art;
(b) Sachen und Gegenstände die als Waffen, Hieb-, Stoß-, Stichwaffen oder als Wurfgeschosse Verwendung finden können – insbesondere auch Schirme, Helme und andere sperrige Utensilien;
(c) Flaschen, Krüge oder Dosen jeder Art sowie sonstige Gegenstände, die aus PET, Glas oder einem anderen zerbrechlichen, splitternden oder besonders harten Material hergestellt sind sowie Tetra-Packungen über 0,33 Liter pro Person;
(d) Feuerwerkskörper, Leuchtkugeln, Rauchpulver, Rauchbomben oder andere pyrotechnische Gegenstände;
(e) Alkoholische Getränke aller Art, Drogen und Stimulanzien;
(f) Rassistisches, fremdenfeindliches, rechtsradikales, nationalsozialistisches, sexistisches oder politisches Propagandamaterial;
(g) Fahnen- oder Transparentstangen jeder Art.;
(h) Tiere, ausgenommen Blinden- und /oder Partnerhunde;
(i) Jegliche werbende, kommerzielle, politische oder religiöse Gegenstände, einschließlich Banner, Schilder, Symbole und Flugblätter und Ähnliches sowie Promotion und kommerzielle Objekte und Materialen aller Art;
(j) Gassprühdosen, ätzende, brennbare, färbende oder sonst gefährliche Substanzen, oder Gefäße mit Substanzen, welche die Gesundheit beeinträchtigen oder leicht entzündlich sind – Ausnahme: handelsübliche Taschenfeuerzeuge;
(k) Sperrige Gegenstände wie Leitern, Hocker, (Klapp-) Stühle, Kisten, übergroße Taschen, Rucksäcke, Camelbacks (Trinkrucksäcke) Reisekoffer, Sporttaschen;
(l) größere Mengen von Papier und/oder Papierrollen;
(m) mechanisch betriebene Lärminstrumente wie z.B. Megaphone, Gasdruckfanfaren;
(n) Laser-Pointer;
(o) Fotokameras, außer „Pocket-Kameras“, Videokameras oder sonstige Ton- oder Bildaufnahmegeräte;
(p) Fahrräder, Skateboards, Snakeboards, Inline-Skates, Scooter, Kickboards, Segways und ähnliche Gefährte;
(q) Andere Objekte, welche die Sicherheit und / oder das Ansehen der Veranstaltung im Veranstaltungsort beeinträchtigen könnten.
1.6.2.
Sofern nicht ausdrücklich durch Veranstalter*in genehmigt, ist es allen Personen, die das Veranstaltungsgelände betreten, untersagt:
(a) Mit Gegenständen aller Art zu werfen, oder Flüssigkeit aller Art zu verschütten, insbesondere wenn dies in Richtung anderer Personen erfolgt;
(b) Feuer zu entfachen, Feuerwerkskörper, Leuchtkörper, Rauchpulver, Rauchbomben oder andere pyrotechnische Gegenstände abzubrennen oder abzuschießen;
(c) Politische Propaganda und Handlungen, rassistische, fremdenfeindliche, rechtsradikale oder Parolen und Embleme zu äußern oder zu verbreiten;
(d) Sich in einer Art und Weise zu benehmen, die andere als provokativ, bedrohlich, diskriminierend oder beleidigend interpretieren könnten;
(e) Eine bedrohlich Situation für das Leben oder die Sicherheit von einem selbst oder von anderen herbeizuführen, oder eine andere Person in irgendeiner Weise zu gefährden;
(f) Zu irgendeinem Zeitpunkt Personenschaden oder Sachschaden zu verursachen;
(g) Nicht für die allgemeine Benutzung vorgesehene Bauten und Einrichtungen, insbesondere Fassaden, Zäune, Sessel, Bänke, Tische, Mauern, Umzäunung, Absperrungen, Beleuchtungsanlagen, Podeste, Bäume, Masten aller Art und Dächer oder Ähnliches zu besteigen oder zu übersteigen;
(h) Verkehrsflächen, Geh- und Fahrwege, Zu- und Abgänge zu den Besucher*innenplätzen und Rettungswege einzuengen oder zu beeinträchtigen;
(i) Außerhalb der Toiletten die Notdurft zu verrichten oder das Veranstaltungsgelände durch das Wegwerfen von Gegenständen – Abfällen, Verpackungen, leeren Behältnissen usw. zu verunreinigen;
1.6.3.
Jede Zuwiderhandlung im Sinne dieser Haus- und Platzordnung wird wie folgt geahndet:
(a) Besucher*innen wird des Veranstaltungsgeländes verwiesen;
(b) Veranstalter*in erteilt Besucher*innen für die Dauer der Veranstaltung ein Platzverbot;
(c) Die Rechte des Inhabers des Hausrechts – insbesondere die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen – bleiben unberührt.
1.7. Haftung
1.7.1.
Jede Person, die das Veranstaltungsgelände betritt, anerkennt, dass sie sich im Veranstaltungsgelände und in dessen Umfeld auf eigene Gefahr aufhält und Veranstalter*in oder andere relevante Personen und Organe nicht für eingegangene Risiken, Gefahren oder Verlust einschließlich Köperverletzung, Schäden am Privateigentum, Verlust von Privateigentum oder andere Vorfälle, die aus dem Besuch der Veranstaltung im Veranstaltungsort resultieren, verantwortlich gemacht werden können, unabhängig davon, ob sich diese Vorfälle vor, während oder nach dem Besuch ereignen, mit Ausnahme von Ereignissen, die durch grobe Fahrlässigkeit und / oder vorsätzliches Verschulden der Veranstalter*in verursacht werden.
1.7.2.
Sämtliche Unfälle oder Schäden sind trotzdem unverzüglich anzuzeigen.
1.8. Geltungsdauer
Alle Besucher*innen erklären sich mit dem Kauf der Eintrittskarte, spätestens aber mit Betreten des Veranstaltungsgeländes, mit dieser Haus– und Platzordnung ausdrücklich einverstanden. Etwaige Widersprüche müssen rechtzeitig und schriftlich der Geschäftsleitung der Veranstalter*in zugehen. Diesem Schriftformerfordernis ist durch einfachen postalischen Briefwechsel Genüge getan. Die Kommunikation via E-Mail oder Fax erfüllt das Schriftformerfordernis nicht, solange sich der Empfänger nicht ausdrücklich auf die gleiche Art und Weise damit einverstanden erklärt. Die Haus– und Platzordnung gilt insbesondere, aber nicht ausschließlich, für die Dauer der eigentlichen Veranstaltungstage, vom Einlassbeginn bis zum Ende der Veranstaltung an diesen Tagen, wenn der letzte Besucher*innen das Veranstaltungsgelände verlassen hat. Nach der Veranstaltung haben sämtliche Besucher*innen das Veranstaltungsgelände unverzüglich, aber geordnet zu verlassen.